Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeiträge und der, gemäß § 45 MRG, angehobenen Hauptmietzinse nach dem VPI 2000. Durch den Wert des Verbraucherpreisindex 2000 für den Monat Mai 2006 (112,4) hat sich der VPI 2000 gegenüber dem Monat Februar 2004(107,0) um mehr als 5% erhöht.
Damit ist der in § 16 Abs. 6 MRG vorgesehene 5%-ige Schwellwert für die Valorisierung der mietrechtlichen Kategoriebeträge und der "angehobenen Hauptmietzinse" (früher: Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge - EBV) überschritten.
Die neuen Kategoriebeiträge werden (ausgehend von den Kategoriebeiträgen des Jahres 2001) nach der tatsächlichen prozentuellen Veränderung des Index zwischen Februar 2001(=101,8) und Mai 2006 (=112,4) berechnet.
Die neuen Kategoriebeiträge und die neuen angehobenen Hauptmietzinse (€ pro m2 und Monat)
Kategoriebeiträge neu ab 1.9.2006
- Kategorie A - 2,91
- Kategorie B - 2,19
- Kategorie C - 1,46
- Kategorie D brauchbar - 1,46
- Kategorie D - 0,73
Angeh. HMZ neu ab 1.9.2006
- Kategorie A - 1,93
- Kategorie B - 1,46
- Kategorie C - 0,97
- Kategorie D brauchbar - 0,97
- Kategorie D - 0,73
Mietrechtliche Wirksamkeit ab 1. September 2006
Die neuen Kategoriebeiträge werden ab 1. September 2006 "mietrechtlich wirksam", d.h. sie sind für neue Mietzinsvereinbarungen ab diesem Stichtag anwendbar. Weiters gelten sie für jene Fälle der fiktiven Mietzinsverrechnung in der Hauptmietzinsreserve, bei denen Kategoriebeträge maßgebend sind.
Für genauere Informationen wenden Sie sich an den Immobilientreuhänder Ihres Vertrauens.
